ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KAUER KONSULTING WORKSHOPS

1 GELTUNGSBEREICH

2 WORKSHOPS UND LEISTUNGSUMFANG

3 VERTRAGSSCHLUSS

4 VERTRAGSSCHLUSS BEI BEWERBUNGSVERFAHREN

5 VORBEHALT MINDESTTEILNEHMERZAHL UND ABSAGE

6 DURCHFÜHRUNG WORKSHOP

7 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN BEI ONLINE-WORKSHOPS

8 GESUNDHEITS- HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZBESTIMMUNGEN

9 ARBEITSMATERIAL

10 HÖHERE GEWALT

11 ENTGELT UND FÄLLIGKEIT

12 AUFNAHMEN DURCH UND BILDRECHTE FÜR KAUER KONSULTING

13 EIGENWERBUNG TEILNEHMER:IN

14 RÜCKTRITT UND ENTGELTERSTATTUNG

15 HAFTUNG VON KAUER KONSULTING

16 ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG

17 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

18 FORMERFORDERNISSE

19 WEITERE INFORMATIONEN ECOMMERCE

 

1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen von Teilnahmen an Workshops, Seminaren, Vorträgen und sonstigen Events (nachfolgend insgesamt Workshop genannt) über die Internetseite www.kauerkonsulting.com zwischen der KAUER KONSULTING GmbH, Geschäftsführer Karolina Kauer und Benjamin Staubach, Seewiesenstraße 14, 73054 Eislingen (KAUER KONSULTING) und dem/der Teilnehmer:in.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmer:innen im B2B-Bereich und nicht an Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB. Teilnehmer:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

 

2 WORKSHOPS UND LEISTUNGSUMFANG

(1) KAUER KONSULTING bietet Workshops in verschiedenen Formaten, Intensität und Dauer an. Die Workshops finden in der Regel in Präsenz statt, können aber auch remote gehalten werden.

(2) Art, Inhalt, Dauer, Entgelt, weitere Kosten, Mindestteilnehmerzahl, ggfs. zur Verfügung gestellte Materialien sowie die Form der Durchführung der Workshops ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Workshops auf www.kauerkonsulting.com.

(3) Die Leistung von KAUER KONSULTING umfasst die Teilnahme am Seminar sowie ggfs. zur Verfügung gestellte Materialien oder Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.

(4) Die Organisation der An- und Abreise sowie die Verpflegung und Beherbergung sind nicht im Leistungsumfang enthalten und von den Teilnehmern selbst zu organisieren und deren Kosten selbst zu tragen.

(5) Bei Online-Workshops beinhaltet der Leistungsumfang den Zugang zum Online-Seminar und die Abrufbarkeit dortiger Inhalte.

(6) Ein bestimmter Schulungs- oder Lernerfolg wird von KAUER KONSULTING nicht geschuldet.

 

3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit Abgabe der Bestellung über das Onlineformular, nach Eingabe der Daten, Akzeptanz der AGB und Klicken des Buttons „zahlungspflichtig anmelden“ sowie anschließender Zahlung des Entgelts, zustande.

(2) Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Teilnehmer:in eine Bestätigung über den Vertragsschluss und seine/ihre Teilnahmeberechtigung elektronisch übermittelt.

(3) Der/die Teilnehmer:in ist zur Vorkasse verpflichtet. Als Bezahloptionen stehen Kreditkarte (Mastercard, Maestro, American Express, Visa), Paypal, Klarna Pay Now, Klarna Sofort-Überweisung und Giropay zur Verfügung.

(4) Wird die Zahlungsoption „Kreditkarte“ gewählt, kommt der Vertrag zustande, unmittelbar nachdem der Bestellvorgang abgeschlossen wurde. Wird Sie die Zahlungsoption „PayPal“ gewählt, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an den jeweiligen Dienstleister zustande. Bei Auswahl der Zahlungsoption „Sofortüberweisung“ oder „Sofort bezahlen mit Klarna“, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Mitteilung zum Datum der Kontobelastung (Pre-Notification) zustande.

(5) Soweit die Teilnahme am Workshop ein Bewerbungsverfahren beinhaltet, gilt insoweit zusätzlich Ziffer 4 dieser AGB.

(6) Es besteht die Möglichkeit im Bestellprozess mehrere Teilnehmer für einen Workshop zu buchen. In diesem Fall sind im Bestellprozess die Namen der Teilnehmer:innen anzugeben, damit diese ihre Zutritts- bzw. Zugangsberechtigung erhalten.

  

4 VERTRAGSSCHLUSS BEI BEWERBUNGSVERFAHREN

(1) Die Bewerbung zur Workshopeilnahme erfolgt durch das Ausfüllen der erforderlichen Datenfelder und Verfassen eines Motivationsschreibens durch den/die Teilnehmer:in und das anschließende Absenden der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist. Die Bewerbung ist lediglich eine Interessensbekundung und kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den/die Teilnehmer:in.

(2) Der/die Bewerber:in erhält unverzüglich nach Absenden der Bewerbung auf elektronischem Weg eine
automatisierte Eingangsbestätigung.

(3) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist führt KAUER KONSULTING eine Bewerberauswahl durch. Ausgewählte Teilnehmer:innen werden auf elektronischem Wege über die Zusage benachrichtigt. Die Zusage durch KAUER KONSULTING stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar, sondern lediglich die Aufforderung zum Angebot. Nicht erfolgreiche Bewerber:innen erhalten vorerst eine Absage. Die Zu- oder Absage erfolgt spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

(4) Der/die erfolgreiche Bewerber:in wird mit der Zusage aufgefordert, unverzüglich sich zur Teilnahem am Workshop anzumelden und das Entgelt zu bezahlen. Dies hat innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu erfolgen. Erfolgt die Anmeldung verspätet, sind die Plätze gegebenenfalls schon vergeben und eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

(5) Mit dem Zahlungseingang kommt der Teilnahmevertrag zustande. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich auf elektronischem Wege informiert.

(6) Für den Fall, dass nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 4 (5) dieser AGB noch Plätze frei sind, behält sich KAUER KONSULTING vor, weiteren Teilnehmer:innen eine Zusage zu übermitteln, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten. Ziffer 4 (5) dieser AGB gelten für den Vertragsschluss entsprechend.

 

5 VORBEHALT MINDESTTEILNEHMERZAHL UND ABSAGE

(1) KAUER KONSULTING ist berechtigt bei zu geringer Teilnahmezahl (spätestens 1 Woche vor Beginn) oder bei Ausfall der/des Referierenden, höherer Gewalt oder auch wichtigem Grund einen Workshop abzusagen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt bei Online-Workshops beispielsweise bei zeitnah nicht zu behebenden technischen Problemen, einem Angriff auf das Online-Seminar-System durch einen außenstehenden Dritten (sog. Hacker-Angriff) oder sonstiger höherer Gewalt vor.

(3) Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter des Workshops dadurch gewahrt bleibt.

(4) Der Wechsel von Referierenden sowie unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(5) Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere ein Referierenden-Wechsel, werden so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(6) Im Fall einer Workshopabsage wird dem/der Teilnehmer:in ein Alternativ-Workshop angeboten. Lehnt er/sie das Angebot ab, wird das Entgelt erstattet.

(7) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen vorbehaltlich der Haftungsregel gemäß Ziffer 15 dieser AGB.

 

6 DURCHFÜHRUNG WORKSHOP

(1) Erfüllungsort ist der von KAUER KONSULTING ausgewählte Ort der Durchführung des Workshops. Workshops oder Teile davon können auch online durchgeführt werden.

(2) KAUER KONSULTING ist berechtigt, einen Präsenzworkshop aufgrund räumlicher oder sonstiger wichtiger Notwendigkeiten an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu verlagern.

(3) Das Mitbringen von Babys und Kindern zu Präsenzworkshops ist nur bei vorheriger Absprache und Zustimmung von KAUER KONSULTING möglich.
(4) KAUER KONSULTING ist berechtigt, einen Präsenzworkshop aufgrund von Gefährdungslagen für die Gesundheit oder Sicherheit der Teilnehmer:innen online durchzuführen.

(5) KAUER KONSULTING wird die Teilnehmer:innen frühzeitig über eine räumliche Verlegung oder die Durchführung als Online-Workshop informieren.

(6) Eine räumliche Verlegung oder die Durchführung als Online-Workshop berechtigt den/die Teilnehmer:in nicht zum Rücktritt oder außerordentlichen Kündigung.

(7) Die Teilnahmeberechtigung an einem Präsenzworkshop wird am Einlass kontrolliert. Hierzu ist der /die Teilnehmer:in verpflichtet die Teilnahmebestätigung vorzulegen.

 

7 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN BEI ONLINE-WORKSHOPS

(1) Für die virtuelle Durchführung eines Workshops nutzt KAUER KONSULTING gängige Videokonferenztools und andere gängige webbasierte Anwendungen. Diese online-Tools wählt KAUER KONSULTING insbesondere nach den Gesichtspunkten der Usability und des Datenschutzes aus. Der/die Teilnehmer:in ist verpflichtet die notwendigen technischen Vorkehrungen zu treffen, um dieses Angebot zu nutzen.

(2) KAUER KONSULTING teilt rechtzeitig, spätestens einen Tag vor Workshopbeginn per E-Mail den Link zum virtuellen Workshopraum mit. Für die Teilnahme sind auf der Anmeldeseite der Benutzername und gegebenenfalls weiter Zugangsdaten, wie ein Kennwort, welches vorab mitgeteilt wurde, anzugeben.

(3) Dem/der Teilnehmer:in ist es untersagt, Benutzername und Zugangsdaten unbefugt an Dritte weiterzugeben und/oder die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen.

(4) Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass der/die Teilnehmer:in über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Außerdem wird für die Tonausgabe entweder ein Lautsprecher oder ein Headset benötigt. Die Bereithaltung eines Mikrofons ist nicht zwingend, da jederzeit die Möglichkeit des Chats zur Verfügung steht. Ebenso verhält es sich mit einer Web-Cam.

(5) KAUER KONSULTING übernimmt keine Haftung und steht nicht dafür ein, dass ein Online-Workshop innerhalb der konkreten Hard- und Softwareumgebung des verwendeten digitalen Mediums (PC, Tablet, Smartphone) ordnungsgemäß durchzuführen ist.

 

8 GESUNDHEITS- HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZBESTIMMUNGEN

(1) Bei Workshops in Präsenz handelt es sich regelmäßig um Gruppenveranstaltungen, bei denen zur Verhinderung und Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. KAUER KONSULTING wird bezüglich der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen und spezieller Maßnahmen mittels eines Informationsblatts vor Ort hinweisen und die Teilnehmer:innen aufklären und anweisen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

(2) Der/die Teilnehmer:in und KAUER KONSULTING verpflichten sich ausdrücklich, die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes sowie etwaige landesrechtliche Maßnahmen einzuhalten.

 

9 ARBEITSMATERIAL

Jegliches von KAUER KONSULTING zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial – ob urheberrechtlich geschützt oder nicht – ist ausschließlich zum Zweck der Seminarteilnahme und zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Jedwede darüber hinaus gehende Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dem/der Teilnehmer:in ist es gestattet, downloadbaren Inhalte auf einer lokalen Festplatte zur eigenen Nutzung zu speichern und auszudrucken. Die Speicherung der Medien auf einer Netzwerk-Festplatte oder einem ähnlichen Online-Dienst (Cloud) ist nicht gestattet

 

10 HÖHERE GEWALT

(1) Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden KAUER KONSULTING von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (z. B. behördliche Anordnungen zum Gefahren- und Gesundheitsschutz), Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie z. B. Feuer und Rohstoff- / Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von KAUER KONSULTING verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei KAUER KONSULTING oder einem Drittunternehmen eintreten.

(2) Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages erheblich, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.

 

11 ENTGELT UND FÄLLIGKEIT

(1) Alle in der Seminarbeschreibung angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

(2) Das Workshopentgelt ist bei Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.

 

12 AUFNAHMEN DURCH UND BILDRECHTE FÜR KAUER KONSULTING

(1) KAUER KONSULTING ist berechtigt, vom/von der Teilnehmer:in Bild- und Videoaufnahmen, auch mit Ton (nachfolgend insgesamt Aufnahmen genannt), anzufertigen.

(2) KAUER KONSULTING ist berechtigt die Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie zu Werbezwecken online wie offline, ohne räumliche oder zeitliche Begrenzung, in jeder erdenklichen Weise für KAUER KONSULTING zu nutzen, insbesondere sind folgende Nutzungsarten zur Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung umfasst:
• Öffentliche Wiedergabe auf Social-Media-Kanälen, Websites, mobilen Apps und digitalen Plattformen;
• Verbreitung und öffentliche Wiedergabe in Print- und digitale Produkte wie z. B. Newsletter, Einladungen, Magazine, Broschüren, Kataloge, Flyer, Plakate, Anzeigen, Pressemitteilungen und -veröffentlichungen, Dokumentationen, Bebilderung von Vorträgen;
• Öffentliche Wiedergabe auf Events und Verkaufsveranstaltungen;
• Senden im Rahmen von Beiträgen und Dokumentationen;
• Speichern und Archivieren in einer Datenbank – auch Datenbanken von Dritten – mit Zugriff durch Dritte auf die Datenbank;
• Als Multimediarecht, also die Aufnahmen im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen;
• Die Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form zu nutzen, was auch die Digitalisierung und elektronische Bildbearbeitung, das Retuschieren sowie die Verwendung der Aufnahmen für Montagen umfasst.

(3) Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.

(4) KAUER KONSULTING ist zur Bearbeitung und dem Retuschieren der Aufnahmen berechtigt, soweit
hierdurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Teilnehmers nicht verletzt wird.

(5) Der/die Teilnehmer:in verzichtet auf eine Namensnennung, ist jedoch mit der Nennung des Namens in
Verbindung mit den Aufnahmen einverstanden. Die Namensnennung liegt im Ermessen von KAUER KONSULTING, ebenso die Bildbetitelung.

(6) KAUER KONSULTING wird die Rechte ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht unterlizenzieren oder
anderweitig übertragen. KAUER KONSULTING ist jedoch im Rahmen der vorgenannten Gestattung zur Weitergabe an Dritte (z. B. Plattformen, Diensteanbieter, Presse) berechtigt.

(7) Die vorgenannten Befugnisse stehen ebenso KAROLINA KAUER persönlich zu.

(8) Die Nutzung der Aufnahmen erfolgt entgeltfrei.

 

13 EIGENWERBUNG TEILNEHMER:IN

(1) Der/die Teilnehmer:in ist berechtigt auf seine/ihre Teilnahme am Workshop in den eigenen Social-Media-Kanälen sowie auf der eigenen Website hinzuweisen. Das beinhaltet die Nennung von KAUER KONSULTING und KAROLINA KAUER/KARO KAUER. Die Wiedergabe des Logos (Signet, Design) von KAROLINA KAUER ist nicht gestattet und bedarf stets der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Schrift- oder Textform.

(2) Der/die Teilnehmer:in trägt selbst dafür Sorge, dass durch das eigene Anfertigen etwaiger Foto- oder Filmaufnahmen sowie deren Verbreitung und/oder deren öffentliche Zurschaustellung die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmenden nicht verletzt und die Bestimmungen zum Datenschutzrecht eingehalten werden.

 

14 RÜCKTRITT UND ENTGELTERSTATTUNG

(1) Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gemäß der Leistungsbeschreibung des Workshops ein Rücktritt ausgeschlossen ist, kann der/die Teilnehmer:in vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Im Fall des wirksam erklärten Rücktritts gilt Folgendes:
Bei Erklärung des Rücktritts
– bis zu 21 Tage vor Beginn des Workshops hat der/die Teilnehmer:in 30 % des Entgelts,
– bis zu 15 Tage vor Beginn des Workshops 50 % des Entgelts und
– bis zu 7 Tage vor Beginn des Workshops hat der Teilnehmer 75 % des Entgelts zu zahlen.
Bei einem Rücktritt, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (kürzer 7 Tage), werden 90 % des Entgelts erhoben.

(3) Die Differenz zum bereits gezahltem Entgelt wird dem/der Teilnehmer:in zurückerstattet.

 

15 HAFTUNG VON KAUER KONSULTING

(1) KAUER KONSULTING haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet KAUER KONSULTING nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten., wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen sowie bei Verzug im Falle der Vereinbarung eines fixen Liefertermins.

(4) Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(5) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KAUER KONSULTING, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(6) Hat der/die Teilnehmer:in durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang KAUER KONSULTING und der/die Teilnehmer:in den Schaden zu tragen haben.

(7) Für mitgebrachte Wertgegenstände wie z. B. Schmuck, Armbanduhren, Geldbörsen, Mobiltelefone etc.
übernimmt KAUER KONSULTING keine Haftung.

 

16 ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG

(1) Der/die Teilnehmer:in ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den/die Teilnehmer:in ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

17 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Bestimmungen zum internationalen Privatrecht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von KAUER KONSULTING, wenn es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann handelt oder der/die Teilnehmer:in ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland hat.

 

18 FORMERFORDERNISSE

Jede Änderung und/oder Ergänzung eines Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Text- oder Schriftform.

 

19 WEITERE INFORMATIONEN ECOMMERCE

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Es wird empfohlen, den Vertragstext im Bestellprozess zu speichern, da dieser von KAUER KONSULTING nicht in gespeicherter Form nach Abschluss der Bestellung auf Abruf vorgehalten wird.

 

STAND 24.11.2022